Sondertigung
Sondertilgungen sind Tilgungen, die über die im Kreditvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Sondertilgungen sind für Bauspardarlehen bei Bausparkassen jederzeit problemlos möglich.
Bei den übrigen Kreditinstituten können sie nur mit deren Zustimmung erfolgen, dabei wird zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Zinsausgleich verlangt.
Immer mehr Banken gehen dazu über, in Kreditverträgen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sondertilgungen fest zu vereinbaren. Dabei werden Höchstgrenzen für die Sondertilgung festgelegt (zum Beispiel 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr oder maximal 50 % der Darlehenssumme während der Zinsbindungsfrist).